Autoverbandskasten
Ein Autoverbandskasten - Mitführungspflicht in jedem Auto
Als verantwortungsbewusster Autofahrer wissen Sie, dass in jedem Kraftfahrzeug ein Autoverbandskasten mitzuführen ist. Diese Vorschrift ergibt sich aus § 35h STVO. Ein Autoverbandskasten nach DIN 13164 muss Folgendes enthalten:
- eine Heftpflasterspule 5 x 2,5 cm
- acht Wundschnellverbände 10 x 6 cm
- ein großes Verbandspäckchen
- drei mittlere Verbandspäckchen
- ein Verbandstuch 60 x 80 cm
- zwei Verbandstücher 40 x 60 cm
- sechs Kompressen 10 x 10 cm
- drei Mullbinden 8 x 400 cm
- zwei Mullbinden 6 x 400 cm
- eine Rettungsdecke 210 x 160 cm
- zwei Dreiecktücher
- eine Schere
- zwei Paar große Einmalhandschuhe
- eine Erste-Hilfe Broschüre
- und ein Inhaltsverzeichnis
Der Autoverbandskasten führt oft ein Schattendasein, da er selten gebraucht wird. Was vielen nicht bekannt oder nicht bewusst ist: die Inhalte sind nur begrenzt haltbar. Eine Überschreitung kann zur Folge haben, dass Pflaster nicht mehr kleben, Binden ihre Elastizität verlieren und die
Einweghandschuhe, aufgrund der extremen Hitze- und Kältebedingungen im Auto, längst porös sind. Eine gelegentliche Überprüfung der Haltbarkeitsdaten ist also sinnvoll. Wenn Sie einen Autoverbandskasten in unserem Onlineshop erwerben, ist dieser immer mit einem Haltbarkeitsdatum versehen. Durch den Nachkauf der Inhalte, welche Sie auch einzeln in unserem Onlineshop erhalten, verlängern Sie die Haltbarkeit Ihres Verbandkasten und retten so im Notfall Menschenleben.
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